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Welche Sportwetten-Software fährt welcher Buchmacher? Die Datenbank

Hinter jedem Buchmacher steht eine Sportwetten-Software – mal eine Eigenentwicklung, mal die Plattform des Mutterkonzerns, mal eine zugekaufte Turnkey-Lösung. Diese Datenbank ordnet die im deutschsprachigen Raum lizenzierten Anbieter ihrer Technik zu. Aufgenommen wird nur, was sich aus öffentlichen Quellen belegen lässt; wo eine Zuordnung nicht belegbar ist, steht sie hier nicht.

Stand: August 2026. Bei größeren Marktverschiebungen wird die Übersicht manuell aktualisiert.

BuchmacherEingesetzte SoftwareModellGrundlage der Zuordnung
bet365 Eigenentwicklung (Hillside Technology) Eigenentwicklung Öffentlich dokumentierter In-House-Stack (Erlang/Elixir). Zum Anbieter
Tipico Eigenentwicklung Eigenentwicklung Als proprietäre Plattform dokumentiert (MGM/LeoVegas erwarb 2024 die US-Sportsbook-Technologie von Tipico). Zum Anbieter
bwin Entain-Plattform (Konzern) Konzern-Plattform Läuft auf dem proprietären Technologie-Stack der Muttergesellschaft Entain. Zum Anbieter
Interwetten Sportsbook Software GmbH (SBS) Konzern-Plattform Eigenentwicklung der konzerneigenen Sportsbook Software GmbH, auch als B2B-Produkt vertrieben. Zum Anbieter
Betway Super-Group-Plattform (Konzern) Konzern-Plattform Proprietärer Stack der Muttergesellschaft Super Group (SGHC). Zum Anbieter
Betano Kaizen Gaming (Ariadne) Konzern-Plattform Läuft auf der konzerneigenen Sportsbook-Plattform „Ariadne“ von Kaizen Gaming. Zum Anbieter
bet-at-home EveryMatrix (OddsMatrix) Turnkey (extern) 2023 auf die Turnkey-Plattform OddsMatrix von EveryMatrix migriert (Pressemitteilung des Anbieters). Zum Anbieter
NEO.bet Eigenentwicklung (Greenvest Betting) Eigenentwicklung In-House-Plattform; das Unternehmen entstand aus einer Software-Entwicklung. Zum Anbieter
AdmiralBet Greentube / NOVOMATIC (Konzern) Konzern-Plattform Betrieben über die Digitalsparte Greentube der Muttergesellschaft NOVOMATIC. Zum Anbieter
Merkur Bets CASHPOINT Solutions (Konzern) Konzern-Plattform Quoten und Plattform aus dem konzerneigenen Producthouse CASHPOINT Solutions (Merkur/Gauselmann). Zum Anbieter

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Drei Modelle: Eigenentwicklung, Konzern-Plattform, Turnkey

Die Zuordnungen lassen sich drei Mustern zuordnen. Eine Eigenentwicklung betreibt der Buchmacher komplett selbst – bet365 ist das bekannteste Beispiel, mit einem über Jahre aufgebauten In-House-Stack. Eine Konzern-Plattform stammt aus dem eigenen Unternehmensverbund: bwin läuft auf der Technik der Muttergesellschaft Entain, Betano auf der Plattform von Kaizen Gaming, AdmiralBet auf Greentube. Und eine Turnkey-Lösung wird von einem externen B2B-Anbieter zugekauft – bet-at-home etwa migrierte 2023 auf die OddsMatrix-Plattform von EveryMatrix.

Für Wettende ist die Einordnung mehr als eine technische Randnotiz. Zwei Buchmacher auf derselben Software-Basis bieten oft sehr ähnliche Wettmärkte, Bet-Builder und Cash-Out-Mechaniken – der Unterschied liegt dann im Aufschlag und im Bonus. Die Plattform-Übersicht ordnet die Anbieter nach diesem Modell: siehe Sportwetten-Software im Vergleich.

Was der deutsche Markt technisch von einer Plattform verlangt

Ob eine Plattform für Deutschland taugt, entscheidet sich nicht an der Zahl der Sportarten, sondern an einer Vorschrift, die selten als technische Anforderung gelesen wird. Nach § 21 Abs. 5 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist jede einzelne Wettart vorab erlaubnispflichtig, und die Erlaubnis kann sich auf eine Liste stützen, die die Aufsicht selbst veröffentlicht. Übersetzt in Software heißt das: Nicht das Angebot als Ganzes trägt einen Status, sondern jede Wettart für sich.

Daraus folgen vier Fähigkeiten, die ein Anbieter mitbringen muss. Erstens braucht der Wettkatalog pro Wettart ein Genehmigungsfeld, nicht nur einen Schalter für aktiv oder inaktiv. Zweitens muss das System einen Wartezustand mit Ablaufdatum abbilden können, weil eine bereits gelistete Wettart nach der Anzeige an die Behörde als erlaubt gilt, sobald diese zwei Wochen lang nicht widerspricht: ein Zustand, der von selbst kippt und deshalb terminiert werden muss. Drittens muss ein Widerruf rückwärts wirken können; eine gestrichene Wettart verliert ihre Erlaubnis, und das ist mehr als Ausblenden im Frontend. Viertens verlangt der Staatsvertrag eine Prüfung der Liste „regelmäßig, mindestens einmal monatlich", also einen wiederkehrenden Abgleich zwischen einer externen Veröffentlichung und dem eigenen Katalog.

Diese vier Punkte sind der Grund, warum eine international erfolgreiche Plattform nicht automatisch eine deutsche Plattform ist. Ein Zustandsmodell mit Fristen, Widerruf und Monatsabgleich baut niemand ein, der es nirgends braucht. Wer eine Zuordnung in der Tabelle oben bewertet, kann deshalb eine nützliche Frage stellen: Betreibt der Anbieter diesen Abgleich selbst, oder überlässt er ihn dem Buchmacher? Wie sich die Liste aus Sicht des Buchmachers auswirkt, steht im Fußballwetten-Vergleich.

An dieser Stelle bekommt die Modellfrage aus dem Abschnitt oben eine praktische Seite. Übernimmt ein Turnkey-Anbieter den Abgleich zentral für alle seine Kunden, dann wäre zu erwarten, dass eine neu erlaubte oder eine gestrichene Wettart bei mehreren deutschen Buchmachern zur gleichen Zeit auftaucht oder verschwindet, während sie bei einer Eigenentwicklung an einem eigenen Zeitplan hängt. Belegt ist das nicht: Wer den Abgleich in welchem Vertrag verantwortet, veröffentlicht keiner der Beteiligten. Es ist damit eine Beobachtung, die ein Leser selbst machen kann, und einer der wenigen Punkte, an denen sich die Technik hinter zwei Buchmachern im Wettschein bemerkbar macht, ohne dass man sie kennt.

Wie diese Zuordnungen belegt sind

Jede Zeile stützt sich auf eine nachprüfbare Quelle: eine Pressemitteilung des Plattform-Anbieters, eine Konzern-Offenlegung oder eine dokumentierte Migration. Marketing-Aussagen der Buchmacher selbst reichen als Beleg nicht aus. Diese Zurückhaltung ist Absicht – eine falsche Zuordnung wäre schädlicher als eine fehlende. Deshalb bleibt die Datenbank bewusst auf die Anbieter beschränkt, deren Technik sich seriös belegen lässt, und trägt ein sichtbares Aktualisierungsdatum.

Welche Belegarten dabei tatsächlich etwas tragen, lässt sich benennen. Am belastbarsten sind Registereinträge einer Aufsichtsbehörde, weil sie eine Kennung führen und damit prüfbar sind. Die griechische Aufsicht etwa führt die Altenar Software Limited unter der Herstellerlizenz HGC-000128-MN in ihrem öffentlichen Register. Nennt ein Anbieter solche Kennungen selbst, ist das Ausgangspunkt und nicht Endpunkt, denn erst der Abgleich mit dem Register der Behörde macht aus einer Selbstauskunft einen Beleg. Eine Stufe darunter stehen Prüfberichte akkreditierter Labore, die eine konkrete Norm und eine Berichtsnummer nennen, etwa ein GLI-33-Bericht für Event-Wagering-Systeme oder ein ISO/IEC-27001:2022-Zertifikat. Beides belegt eine geprüfte Software, nicht deren Einsatz bei einem bestimmten Buchmacher.

Für den Einsatz selbst zählen andere Dokumente: Konzernabschlüsse und Beteiligungslisten, die eine Plattform einer Gesellschaft zuordnen, sowie datierte Mitteilungen über eine Migration. Diese Klassen tragen unterschiedlich weit, und die Tabelle nennt in der Spalte zur Grundlage jeweils die verwendete. Der Aufwand ist der Punkt: Eine Zuordnung, die nur aus einer Ähnlichkeit der Benutzeroberfläche erschlossen wäre, sieht in einer Tabelle genauso aus wie eine belegte.

Ein Beleg im Detail: was in einer Zeile steckt

Wie eine belegte Zuordnung aussieht, lässt sich an einem Fall zeigen, der ungewöhnlich gut dokumentiert ist. Im Jahresbericht von DraftKings für 2020 steht zum Stichtag 31. Dezember 2020, dass die Produkte des übernommenen SBTech-Geschäfts einen Online-Sportwetten-Betrieb in Oregon tragen, und zwar auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Oregon State Lottery. Genannt sind außerdem Online-Sportwetten und iGaming in New Jersey sowie stationäre Wettdienste in mehreren weiteren US-Bundesstaaten.

Vier Bestandteile machen daraus einen Beleg: ein namentlich genannter Betreiber, eine namentlich genannte Plattform, ein Stichtag und ein Dokument, das jeder öffnen kann. Fehlt einer davon, bleibt eine Zuordnung eine Vermutung, auch wenn sie plausibel klingt.

Der Fall zeigt zugleich, warum die deutschsprachigen Zeilen die schwierigeren sind, und der Grund hat nichts mit Verschwiegenheit der Buchmacher zu tun. Eine staatliche Lotteriegesellschaft ist ein besonders gut dokumentierter Kunde, weil ihre Vergaben öffentlich werden und ihr Vertragspartner in einer börslichen Offenlegung auftaucht. Ein privater Buchmacher veröffentlicht seinen Plattformvertrag in aller Regel nicht. Für den DACH-Raum stützen sich die Zeilen deshalb auf andere Klassen: auf Mitteilungen zu einer Migration, auf Konzernstrukturen bei Anbietern innerhalb eines Verbunds und auf die technische Dokumentation, die ein Anbieter selbst veröffentlicht. Das ist tragfähig, verlangt aber ein Datum an jeder Zeile, weil keine dieser Quellen von sich aus meldet, wenn sie veraltet.

Was eine Zuordnung nicht belegt

Eine Datenbank ist so viel wert wie die Grenzen, die sie kennt. Drei Verwechslungen liegen bei diesem Thema besonders nah, und alle drei lassen sich an einem Dokument zeigen. In ihrem Jahresbericht für 2020, eingereicht am 26. Februar 2021, zählt DraftKings für das ehemalige SBTech-Geschäft drei verschiedene Kategorien getrennt auf: Märkte, in denen eine Lizenz gehalten wird, Märkte, in denen die Software zertifiziert wurde, und Märkte, in denen die Dienste unter der Lizenz eines Betreibers verfügbar sind. Neunzehn Länder und US-Bundesstaaten werden namentlich genannt.

Diese Dreiteilung ist die Antwort auf die häufigste Fehlannahme. Eine zertifizierte Software bedeutet nicht, dass ein Anbieter im selben Markt eine Lizenz hält, und eine Verfügbarkeit unter fremder Betreiberlizenz bedeutet nicht, dass die Plattform dort selbst zugelassen ist. Bemerkenswert ist außerdem, was in keiner der drei Kategorien vorkommt: Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen in keiner der neunzehn Nennungen. Deshalb führt diese Übersicht zu SBTech keinen deutschen Buchmacher, und das ist eine belegte Aussage über die Quellenlage, keine Vorsicht.

Die zweite Grenze betrifft die Anbieter selbst als Quelle. Auf der Compliance-Seite von Altenar trägt der rumänische Registereintrag dieselbe Entscheidungsnummer wie der maltesische direkt darüber, während die Fußzeile derselben Website eine abweichende rumänische Nummer nennt. Eine der beiden Angaben ist ein Übertragungsfehler. Für diese Datenbank folgt daraus keine Wertung über den Anbieter, sondern eine Arbeitsregel: Eine erste Angabe wird gegen eine zweite Fundstelle geprüft, und wo sich beide widersprechen, nennt die Tabelle den Umstand statt eine der Zahlen zu wählen. Die dritte Grenze ist die banalste und die häufigste: Ein Plattformwechsel wird selten angekündigt, und deshalb ist jede Zeile hier ein Stand, kein Zustand.

Was diese Übersicht bewusst nicht führt, gehört zur vierten Grenze. Nicht erfasst sind die Fragen, die technisch am interessantesten wären: wer das Trading tatsächlich verantwortet, ob also der Buchmacher seine Quoten selbst stellt oder das Risikomanagement der Plattform mitnutzt, wie schnell der Datenfeed im Live-Betrieb reagiert und welche Verfügbarkeit vertraglich zugesichert ist. Diese Punkte stehen in Verträgen zwischen Anbieter und Buchmacher und werden pro Buchmacher nicht veröffentlicht. Eine Spalte, die man schätzen müsste, sähe in der Tabelle genauso aus wie eine belegte, und damit wäre die Übersicht als Ganzes weniger wert. Soweit sich solche Eigenschaften auf Anbieterseite dokumentieren lassen, stehen sie in den Profilen unter Sportwetten-Software im Vergleich.

Von der Technik zum Anbieter

Wer nach der Technik nun den passenden lizenzierten Buchmacher sucht, findet die vollständigen Profile mit Bonus, Wettbedingungen und Bewertung im Wettanbieter-Vergleich. Die Funktionsweise einzelner Software-Features – etwa wie der Cash-Out-Wert zustande kommt – erklärt der Beitrag Cash Out bei Sportwetten.

Häufige Fragen zur Software hinter den Buchmachern

Warum setzen manche Buchmacher fremde Software ein?

Eine eigene Wett-Engine zu entwickeln ist teuer und langwierig. Turnkey-Anbieter wie EveryMatrix liefern eine fertige, regulatorisch geprüfte Plattform, sodass ein Buchmacher schneller und mit geringerem Risiko starten oder wechseln kann.

Heißt gleiche Software auch gleiche Quoten?

Nicht zwangsläufig. Die Plattform gibt den technischen Rahmen vor, doch den konkreten Aufschlag (Overround) und das Bonusmodell legt jeder Buchmacher selbst fest. Zwei Anbieter auf derselben Basis ähneln sich im Angebot, unterscheiden sich aber im Detail.

Wie aktuell ist diese Datenbank?

Die Übersicht trägt ein sichtbares Datum und wird bei größeren Marktverschiebungen – etwa einem Plattformwechsel – manuell aktualisiert. Sie ist ein datierter Snapshot, keine Echtzeit-Abfrage.

Sind alle gelisteten Buchmacher in Deutschland lizenziert?

Ja. Aufgenommen sind ausschließlich Buchmacher mit einer deutschen Konzession der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Die eingesetzte Software steht davon unabhängig – sie beschreibt die Technik, nicht den Lizenzstatus.

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Alle auf dieser Seite verglichenen Anbieter verfügen über eine gültige Lizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Es gilt ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat (GlüStV 2021, protokolliert über LUGAS); vor jeder Wette erfolgt eine Prüfung im Sperrsystem OASIS. Auf Sportwetten wird in Deutschland eine Wettsteuer von 5,3 % erhoben – die Anbieter legen sie unterschiedlich um. Dieses Portal berichtet unabhängig und erhält für vermittelte Anmeldungen eine Provision, die die redaktionelle Bewertung nicht beeinflusst. Hilfe bei Spielsucht: buwei.de · 0800 1 372 700 (kostenfrei, anonym).