Sportradar im technischen Profil: Trading Services und Odds-Feeds
Der grösste Datenlieferant der Wettbranche ist ein Schweizer Unternehmen: Sportradar wurde in St. Gallen gegründet und liefert Buchmachern Sportdaten, Quoten-Feeds und ausgelagertes Risikomanagement. Das zugehörige Produkt heisst Managed Trading Services, kurz MTS.
Modell: Managed Trading / Feed- und Risiko-Dienstleister. Endkunden begegnen der Firma nie als Buchmacher; ihre Kunden sind die Betreiber, die Daten und Trading-Kapazität einkaufen. Der Hauptsitz liegt weiterhin in St. Gallen, der grösste Entwicklungsstandort in Wien.
Was Managed Trading Services (MTS) leisten
MTS verbindet Sportsbook-Management mit Risikosteuerung. Wie viel davon ein Betreiber abgibt, entscheidet er selbst: Ein Neueinsteiger bezieht unter Umständen die ganze Wett-Plattform, ein eingesessener Anbieter lässt nur Randligen und Nachtstunden mitlaufen, ein Konzern nimmt einzelne Feeds und rechnet selbst.
Betradar, die Wett-Marke des Unternehmens, spricht von über 550 Trading-Fachleuten und jährlich mehr als 87 Milliarden Wett-Selektionen aus etwa einer Million Spielen. Eine Mitteilung von Juli 2024 nannte mehr als 200 Kunden und über 3,5 Milliarden bearbeitete Wettscheine. Eine neuere Kundenzahl steht in den vorliegenden Quellen nicht.
Alpha Odds: zehn Prozent für wen?
Alpha Odds ist der KI-Teil von MTS, eine personalisierte Quoten-Technologie. Sportradar gibt an, der Kundengewinn sei damit gegenüber einer klassischen Lösung im Schnitt um rund zehn Prozent gestiegen. Diese Zahl misst den Ertrag des Betreibers. Für den Wettenden folgt daraus nur, dass sein Preis von einer laufend nachjustierenden Maschine kommt und nicht von einem Menschen am Schalter.
OneFeed und die vererbte Verzögerung
Über OneFeed kann MTS Feeds fremder Lieferanten mitverarbeiten. Sie werden in ein einheitliches Format übersetzt, den Unified Odds Feed, damit die Risikosteuerung sie unabhängig von der Quelle behandelt. Wer nicht komplett wechseln will, bleibt damit anschlussfähig.
Der Haken steckt in der Physik der Leitung: Ein fremder Feed behält die Verzögerung, mit der er ankommt. Ein Markt aus der Challenge League, den ein Zulieferer drei Sekunden zu spät meldet, wird durch die Vereinheitlichung keine Sekunde schneller.
Verbreitung, und was sie für die Schweiz bedeutet
Am dichtesten ist MTS in Südamerika verbreitet, wo sich Sportradar in den neu regulierten Märkten früh festgesetzt hat; dazu kommen APAC, Europa und die USA. Für den Schweizer Markt sagt das wenig aus, denn Betreiber legen ihre Lieferketten kaum offen. Die Nähe des Hauptsitzes ist kein Beleg für eine Geschäftsbeziehung.
Die Zurückhaltung hat einen betriebswirtschaftlichen Grund. Wer offenlegt, woher seine Quoten stammen, verrät der Konkurrenz die eigene Kostenstruktur und dem geübten Wettenden, wo die Preisbildung Schwächen hat. Genau deshalb steht in kaum einem Impressum, welche Engine im Hintergrund rechnet, und genau deshalb bleibt die Zuordnung von Software zu Anbieter mühsame Recherchearbeit statt eine Frage von zwei Klicks.
Was am Live-Angebot sichtbar wird
Ein Turnkey-Sportsbook bestimmt die Oberfläche, MTS die Datenbasis darunter. Erkennbar ist das an einem reaktionsschnellen Live-Programm mit breiter Ligen-Abdeckung, das auf sauberes Risikomanagement schliessen lässt. Die Marge sagt es nicht: Sie wird vom Betreiber eingestellt und bleibt von der Datenqualität unberührt.
Prüfen kannst du das an einem Spielabend.
Öffne bei zwei Anbietern denselben Nebenmarkt, etwa Karten oder Ecken in der zweiten Halbzeit, und schau, wie lange er nach einer Torchance gesperrt ist. Bleibt die Sperre kurz und über die Super League wie über die Eredivisie gleich lang, arbeitet im Hintergrund wahrscheinlich eine einzige Risiko-Engine. Zieht ein Anbieter die eine Liga in Sekunden nach und blockiert die andere zwanzig Sekunden, laufen dort eher zwei Quellen nebeneinander.
Zwei Behörden, zwei Sperrlisten
Wer Daten und Quoten an Wettanbieter liefert, arbeitet in der Schweiz in einem Umfeld, das den Kreis der zulässigen Abnehmer aktiv durchsetzt. Die Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa beschreibt den Auftrag so: Die Gespa habe „ebenso wie die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK … den gesetzlichen Auftrag, je eine Sperrliste (Blocklist) mit Domainnamen zu veröffentlichen, auf denen nicht autorisierte ausländische Geldspiele angeboten werden“.
Zwei Listen also, geführt von zwei Behörden, entsprechend der Aufteilung zwischen Grossspielen und Spielbanken. Die Durchsetzung liegt anschliessend nicht bei den Behörden selbst, sondern bei den Netzbetreibern: „Die schweizerischen Fernmeldedienstanbieterinnen sind gehalten, den Zugang zu den auf den Sperrlisten aufgeführten Domainnamen zu sperren (DNS-Blocking).“
Technisch ist damit der Auflösungsschritt gemeint, der einen Domainnamen in eine Adresse übersetzt. Eine Sperre auf dieser Ebene verhindert nicht, dass ein Angebot weiterbesteht; sie unterbricht den gewöhnlichen Weg dorthin. Für die Einordnung ist beides wichtig, denn eine Sperrliste ist ein Verzeichnis von Domainnamen und keine Aussage über die Erreichbarkeit eines Servers.
Als Grundlage nennt die Sperrliste vom 11. Juni 2026 auf ihrer Kopfseite „Artikel 86 ff. des Bundesgesetzes über Geldspiele sowie Artikel 88 ff. der Verordnung über Geldspiele“. Diese Seite gibt die Fundstellen so wieder, wie das Dokument sie selbst angibt, und legt den Inhalt der Artikel nicht aus.
Die Ausgabe vom 11. Juni 2026 in Zahlen
Die veröffentlichte Liste ist auswertbar, und die folgenden Werte stammen aus einer Auszählung des Dokuments selbst, nicht aus einer Zusammenfassung Dritter.
- Ausgabe
- datiert 11.06.2026, 32 Seiten
- Domainnamen
- 835 nach Entfernung von Mehrfacheinträgen
- Häufigste Endungen
- .com 657 · .ch 33 · .net 24 · .bet 19 · .co 14 · .io 13
- Veröffentlichte Ausgaben
- 29, von 03.09.2019 bis 11.06.2026
Die Verteilung der Endungen ist der aufschlussreiche Teil. Mit 657 von 835 Einträgen dominiert .com deutlich, während auf die Landesendung .ch nur 33 Einträge fallen. Nicht autorisierte Angebote treten also überwiegend unter generischen Endungen auf und nicht unter einer schweizerischen Adresse, was zur Beschreibung als „ausländische Geldspiele“ passt.
Auffällig ist ausserdem eine Struktur innerhalb der Liste selbst: Mehrere Einträge unterscheiden sich voneinander nur durch angehängte Ziffern oder vorangestellte Zusätze am sonst gleichen Namen. Das ist das Muster von Ausweichdomains, also von Adressen, die dasselbe Angebot nach einer Sperre unter geringfügig veränderter Schreibweise erreichbar halten sollen. Dass die Liste solche Varianten einzeln aufführt, erklärt sowohl ihren Umfang als auch die Zahl der Ausgaben.
29 Ausgaben, signiert und als Meldekanal geführt
Zwischen dem 3. September 2019 und dem 11. Juni 2026 zählt die Behörde 29 veröffentlichte Ausgaben. Das ergibt im Schnitt etwa vier Aktualisierungen pro Jahr, wobei die Abstände nicht gleichmässig sind. Eine Sperrliste ist damit kein einmaliger Beschluss, sondern ein laufend fortgeschriebenes Verzeichnis.
Zwei Details zeigen, dass die Liste für die maschinelle Verarbeitung gedacht ist. Zu jeder Ausgabe wird eine abgesetzte Signaturdatei mitveröffentlicht, mit der sich die Echtheit des Dokuments prüfen lässt. Und die Behörde bietet den Fernmeldedienstanbieterinnen einen Benachrichtigungsdienst per E-Mail an, der über neue Ausgaben informiert.
Beides zusammen beschreibt keinen symbolischen Akt, sondern einen Betriebsablauf: Eine verpflichtete Partei erhält eine Meldung, lädt ein signiertes Verzeichnis, prüft dessen Echtheit und übernimmt die Einträge in die eigene Namensauflösung. Für die Beurteilung, wie belastbar eine solche Massnahme ist, sagt diese Ablaufform mehr aus als die Zahl der gesperrten Adressen.
Für einen Zulieferer der Wettbranche folgt daraus eine nüchterne Feststellung. Der Kreis der Anbieter, die ein schweizerisches Publikum auf gewöhnlichem Weg erreichen, wird nicht nur durch das Bewilligungsrecht bestimmt, sondern zusätzlich technisch nachgezogen. Wer Daten oder Trading-Kapazität an einen Betreiber verkauft, verkauft damit in einen Markt, dessen Zugangsseite fortlaufend administriert wird.
Was eine Sperrliste belegt und was nicht
Bei der Lesart dieser Verzeichnisse ist Genauigkeit angebracht, weil sich aus ihnen leicht mehr ableiten lässt, als sie hergeben. Belegt ist jeweils genau eines: Ein bestimmter Domainname stand zum Datum einer bestimmten Ausgabe auf der Liste einer bestimmten Behörde.
Nicht belegt ist damit, wie ein Angebot in einer anderen Rechtsordnung einzuordnen ist. Die Listen betreffen die Zulässigkeit in der Schweiz und beantworten keine Frage über Erlaubnisse, Lizenzen oder Aufsicht in Deutschland, Österreich oder einem anderen Staat. Eine Adresse kann in einem Land unter Aufsicht betrieben werden und in einem anderen ohne die dort erforderliche Bewilligung erreichbar sein; das sind zwei getrennte Feststellungen.
Ebenfalls nicht belegt ist eine Aussage über den Betreiber hinter einer Adresse. Verzeichnet werden Domainnamen, nicht Unternehmen, und der Zusammenhang zwischen beiden ist ohne weitere Belege nicht eindeutig. Diese Seite nennt deshalb keine Zuordnung von Listeneinträgen zu Anbietern und leitet aus einem Eintrag keine Bewertung ab.
Der belastbare Ertrag dieser Quellen liegt anderswo. Sie zeigen, mit welchem Aufwand ein Staat den Kreis zulässiger Anbieter durchsetzt, in welchem Rhythmus er das tut und in welcher Form er die Verpflichteten einbindet. Für die Frage, wie ein Markt funktioniert, ist das aussagekräftiger als jede Einzelfallbetrachtung.
Der Rechtsträger hinter der Marke
Bei einem Zulieferer, über den Betreiber Verträge schliessen, ist die Frage nach dem Rechtsträger keine Formalie. Der Jahresbericht für 2025 benennt ihn präzise: Die Muttergesellschaft ist eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht, eingetragen im Handelsregister des Kantons St. Gallen unter der Nummer CHE-164.043.805, und zwar seit dem 24. Juni 2021. Als juristischer Name wird Sportradar Group AG geführt, als kommerzieller Name Sportradar.
Die beiden Jahreszahlen sind getrennt zu lesen, und der Bericht trennt sie selbst. Das Geschäft besteht nach eigener Darstellung seit 2001; die heutige Holdinggesellschaft wurde erst 2021 gegründet und eingetragen. Ein Eintragungsdatum ist damit kein Gründungsjahr des Unternehmens, sondern der Zeitpunkt, zu dem die aktuelle Konzernstruktur entstand, üblicherweise im Zusammenhang mit einer Börseneinführung.
Der praktische Wert dieser Angaben liegt in ihrer Nachprüfbarkeit. Eine Handelsregisternummer bezeichnet genau eine Gesellschaft und lässt sich im Register des Kantons abfragen, unabhängig davon, wie eine Marke im Markt auftritt. Wer wissen will, mit welcher Rechtspersönlichkeit ein Vertrag zustande kommt, findet die Antwort dort und nicht auf einer Produktseite. Diese Seite gibt den Eintrag so wieder, wie der Bericht ihn nennt.
Für den Blick aus der Schweiz ist die Konstellation bemerkenswert nüchtern. Der Anbieter ist ein hiesiges Unternehmen mit Sitz im Kanton St. Gallen, dessen Produkte fast ausschliesslich in andere Märkte verkauft werden. Die Anforderungen, die das schweizerische Geldspielrecht an ein Wettangebot stellt, richten sich an die veranstaltende Stelle; der Sitz eines Zulieferers ändert daran nichts, weder zu seinen Gunsten noch zu seinen Lasten.
Schweizer Gesellschaftsrecht, US-Notierung
Die Gesellschaft ist an einer US-Börse notiert und bleibt gesellschaftsrechtlich schweizerisch. Der Bericht formuliert das als Hinweis an Anleger: Die inneren Angelegenheiten richten sich nach den Statuten und nach dem Recht, das für in der Schweiz gegründete Gesellschaften einschliesslich börsennotierter Gesellschaften gilt. Rechte der Aktionäre und Pflichten der Verwaltungsratsmitglieder könnten sich deshalb von jenen unterscheiden, die für Gesellschaften nach US-amerikanischem Recht gelten.
Diese Doppelstellung erklärt eine Eigenheit der verfügbaren Unterlagen. Berichtet wird nach den Vorgaben der US-Börsenaufsicht, weshalb Umfang und Rhythmus der Veröffentlichungen einem US-Muster folgen; die gesellschaftsrechtliche Grundlage bleibt daneben schweizerisch. Für die Recherche heisst das: Zahlen und Risikoangaben stehen in den Unterlagen der Börsenaufsicht, Angaben zum Rechtsträger im Handelsregister des Kantons.
Auch steuerlich verzeichnet der Bericht eine datierte Änderung mit örtlichem Bezug. Mit der Reform des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts zum 1. Januar 2020 haben nach dieser Darstellung alle Kantone, einschliesslich des Kantons St. Gallen, die kantonalen Steuerprivilegien abgeschafft; seither unterliegt die Gesellschaft der gewöhnlichen kantonalen Besteuerung. Der Bericht weist zugleich darauf hin, dass sich der ordentliche Gewinnsteuersatz in St. Gallen von Zeit zu Zeit ändern kann.
Damit ist ein häufiges Missverständnis über den Standort ausgeräumt. Ein schweizerischer Sitz bedeutet in diesem Fall nach den eigenen Angaben des Unternehmens keine Sonderbehandlung, sondern seit 2020 die Regelbesteuerung des Kantons. Eine Bewertung nimmt diese Seite dazu nicht vor; festzuhalten ist allein, dass die Angabe aus dem geprüften Bericht stammt und nicht aus einer Standortwerbung.
Die Beschaffungsseite: Rechteverträge statt Reichweitenzahlen
Auf der anderen Seite dieses Geschäfts steht der Einkauf. Im Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2025 beschreibt Sportradar langfristige Partnerschaftsvereinbarungen mit ATP, MLB, NBA, NHL, UEFA und der Bundesliga, die nach eigener Darstellung den Zugang zu Daten und Videoinhalten sichern und damit die Wett- und Medienprodukte speisen.
Der Bericht unterscheidet dabei zwei Arten von Wettbewerben. Als Ligen der ersten Ebene nennt er NBA, MLB, NHL, die PGA Tour, MLS und UEFA; daneben führt er Wettbewerbe mit hohem Aufkommen, für die die UTR Tour als Beispiel genannt wird. Diese Unterscheidung ist keine Rangfolge nach Prestige, sondern eine nach Verwertungslogik: Die erste Gruppe liefert Reichweite und Aufmerksamkeit, die zweite liefert Volumen, also viele gleichzeitig laufende Partien über das ganze Jahr.
Für ein Wettangebot sind beide nötig, und zwar aus verschiedenen Gründen. Ohne die grossen Ligen fehlt der Anlass, überhaupt ein Konto zu eröffnen. Ohne die Hochvolumen-Wettbewerbe fehlt das laufende Angebot zwischen den grossen Terminen, und genau dort entsteht ein erheblicher Teil der Umsätze eines Buchmachers. Ein Datenlieferant, der nur die erste Gruppe hält, deckt die Spitzen ab, aber nicht den Alltag.
Als weiteren Bestandteil seiner Ausgangslage nennt der Bericht mehr als zwanzig Jahre Sportdaten in der eigenen Datenplattform. Ein Datenbestand dieser Länge ist für die Preisbildung von unmittelbarem Wert, weil ein Modell historische Vergleichsfälle braucht, um eine Wahrscheinlichkeit zu schätzen. Er ist zugleich der Teil des Geschäfts, der sich am schwersten nachbilden lässt: Rechte kann ein Wettbewerber überbieten, zwanzig Jahre Erhebung nicht nachträglich anlegen.
Zur Schweiz enthält der Bericht in diesem Zusammenhang keine gesonderte Angabe. Weder ein schweizerischer Wettbewerb noch ein schweizerischer Abnehmer wird in den vorliegenden Auszügen benannt, was bei der geltenden Berichtsschwelle für einzelne Länder erwartbar ist und keine Aussage über eine Geschäftstätigkeit enthält.
Häufige Fragen zu Sportradar
Ist Sportradar selbst ein Buchmacher?
Nein. Sportradar liefert Daten, Quoten-Feeds und Risikomanagement an Wett-Betreiber, tritt aber nicht selbst als Buchmacher gegenüber Endkunden auf.
Ist Sportradar ein Schweizer Unternehmen?
Ja. Gegründet wurde die Firma in St. Gallen, wo auch der Hauptsitz liegt. Der grösste Entwicklungsstandort befindet sich in Wien.
Was ist der Unterschied zwischen Sportradar und Betradar?
Betradar ist die auf Wetten ausgerichtete Marke von Sportradar. Unter diesem Namen werden die Managed Trading Services und die zugehörigen Feed-Produkte vermarktet.
Beeinflusst Managed Trading die Quote, die ich sehe?
Ja. MTS berechnet und aktualisiert Quoten in Echtzeit und steuert das Risiko. Wie hoch der Aufschlag ausfällt, legt jedoch der Betreiber in seinen Einstellungen fest.
Was unterscheidet MTS von einem Turnkey-Sportsbook?
Ein Turnkey-Anbieter liefert den ganzen Wettschein mit Oberfläche und Kundenkonto. MTS sitzt hinter einer bestehenden Plattform und liefert Daten, Preisbildung und Risikosteuerung.
Zahlt der Wettende für ausgelagertes Trading mit?
Nicht als eigene Position. Der Betreiber trägt Gebühren oder eine Umsatzbeteiligung. Beim Wettenden kommt nur die Marge an, und eine billige Plattform ergibt keine besseren Quoten.
Welcher Schweizer Anbieter arbeitet mit Sportradar?
Dazu liegt keine belegte Zuordnung vor. Die Plattform-Tabelle dieser Seite führt nur dokumentierte Software-Zuordnungen, und Sportradar erscheint in keiner davon.
Wie schnell reagiert MTS im laufenden Spiel?
Sportradar beschreibt die Anpassung als echtzeitnah, nennt in den vorliegenden Quellen aber keine Latenz in Millisekunden. Ablesbar ist sie an der Sperrdauer eines Marktes.