Altenar im technischen Profil: White-Label und Turnkey vereint
Altenar liefert Betreibern die Technik hinter der Wettmarke: Plattform, Quoten, Wettabwicklung und auf Wunsch das gesamte Trading. Drei Bezugswege stehen dafür bereit, und sie unterscheiden sich vor allem in der Lizenzfrage.
Modell: White-Label / Turnkey / API. Altenar ist seit 2011 am Markt, und die Plattform ist nach eigenen Angaben in mehr als 30 regulierten Märkten im Einsatz. Bedient werden beide Kanäle, Online und Filiale.
Die drei Bezugsmodelle
Drei Wege führen bei Altenar an den Markt. Beim White-Label übernimmt der Anbieter Lizenz und Zahlungsabwicklung, der Betreiber steuert die Marke, und der Start geht entsprechend schnell. Beim Turnkey bringt der Betreiber die eigene Lizenz mit, wobei Altenar bei der Beantragung hilft, und behält dafür deutlich mehr Kontrolle. Die API bleibt jenen Häusern vorbehalten, die ihr Frontend selbst entwickeln.
Auf der Kundenseite ist von dieser Wahl nichts zu sehen, wirtschaftlich zählt sie umso mehr. Eine Umsatzbeteiligung schmälert jeden einzelnen Monatsumsatz, eine Lizenzgebühr belastet die Bilanz einmalig. Je grösser der laufende prozentuale Abfluss, desto weniger Spielraum bleibt einem Betreiber, den Aufschlag in der Quote knapp zu halten.
Funktionsumfang der Plattform
Angebunden wird die Plattform an bestehende PAM- und Frontend-Systeme; geliefert werden Live-Quoten, schnelle Märkte und ein Bet Builder. Marktumfang, Oberfläche und Limits lassen sich konfigurieren, Bonus- und Promotionswerkzeuge sind eingebaut. Für die Daten nennt der Anbieter Premium-Feeds offizieller Rechteinhaber. Dazu kommen Casino-Produkte, die über dieselbe Plattform laufen, und Werkzeuge für das Player Account Management.
Der Bet Builder ist dabei der rechenintensivste Teil. Vier Ereignisse aus derselben Partie sind statistisch gekoppelt: Wer auf viele Tore setzt, erhöht damit zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmter Angreifer trifft. Diese Kopplung muss die Plattform modellieren, und auf das Modellergebnis kommt gewöhnlich ein Sicherheitszuschlag. Zahlen dazu legt Altenar nicht offen. Nimm deshalb die Gegenrechnung selbst vor: Stelle dieselben vier Ereignisse einmal als Bet Builder und, wo der Anbieter es zulässt, als vier Einzelwetten zusammen. Die Lücke zwischen beiden Gesamtquoten ist der Preis des Komforts.
Terminals, Kioske und Filialen
Über das Online-Geschäft hinaus führt Altenar eine Retail-Linie: Touchscreen-Terminals, Selbstbedienungskioske und personenbesetzte Schalter, zentral verwaltet und an denselben Sportsbook-Stack angeschlossen. Dass Filiale und Website aus einem Back-Office heraus laufen, führt der Anbieter als eigenes Unterscheidungsmerkmal.
Nachprüfen lässt sich das an einem einzigen Handgriff: Ein am Terminal gedruckter Wettschein erscheint im Online-Konto desselben Anbieters, lässt sich dort weiterverfolgen und teilweise vorzeitig verkaufen. Bleibt er dort unsichtbar, arbeiten Schalter und Website auf zwei getrennten Systemen.
Zwei Systeme heissen zwei Guthaben.
Einordnung im Anbietervergleich
In Branchenvergleichen des Jahres 2026 erscheint Altenar regelmässig neben SOFTSWISS, Kambi, EveryMatrix, OpenBet und BetConstruct. Ein wiederkehrender Vorbehalt der Rezensenten: Die Verantwortungs- und Compliance-Module folgen europäischen Anforderungen, dort liegt auch der Schwerpunkt der Kundschaft.
Wie sich ein Altenar-Sportsbook erkennen lässt
Da Altenar White-Label-, Turnkey- und API-Kunden gleichzeitig bedient, streut das Erscheinungsbild stärker als bei einem reinen Turnkey-Haus. Als wiederkehrende Merkmale bleiben tief integrierte Live-Quoten aus Feeds offizieller Rechteinhaber, ein auffällig platzierter Bet Builder und, im stationären Geschäft, Terminals mit Anbindung an das Online-Konto. Eine Zuordnung nimmt diese Seite dennoch erst auf, wenn sie sich belegen lässt.
Der zweite Hinweis steckt im Kleingedruckten. Verweisen die Wettbedingungen bei Quotenfehlern, abgebrochenen Märkten oder nachträglich gestrichenen Wetten auf einen externen Trading-Dienstleister, dann läuft das Risikomanagement ausgelagert. Genannt wird der Zulieferer dort fast nie, seine Zuständigkeit dagegen ausführlich.
Zwei Behörden auf zwei Staatsebenen
Die Aufsicht über Geldspiele ist in der Schweiz nicht an einer Stelle gebündelt, und die Trennlinie verläuft nicht dort, wo ein Blick von aussen sie vermuten würde. Die Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa führt zu den Regulierungsgrundlagen aus, die Gesetzgebung für Geldspiele sei „gemäss Bundesverfassung (BV) Sache des Bundes“. Beim Vollzug teilt sich der Bereich dann auf: „Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele werden gemäss Art. 106 Abs. 3 durch die Kantone bewilligt und beaufsichtigt, während die Spielbanken der Vollzugszuständigkeit des Bundes (genauer: der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK)) unterstehen.“
Für den Grossspielbereich benennt die Gespa sich selbst als „zuständige (inter-)kantonale Vollzugsbehörde und damit Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz“. Die ESBK beschreibt ihren eigenen Zuschnitt komplementär dazu: Sie „beaufsichtigt die Schweizer Spielbanken, veranlagt die Spielbankenabgabe und bekämpft das illegale Geldspiel“. Zwei Behörden, angesiedelt auf zwei Ebenen des Staatsaufbaus, teilen sich also nicht Aufgaben innerhalb einer Spielform, sondern die Spielformen selbst.
Damit läuft die Zuständigkeitsgrenze quer durch ein Produktportfolio, wie Plattformanbieter es typischerweise führen. Ein Sportsbook-Stack mit angeschlossenem Casinobereich, wie er weiter oben beschrieben ist, berührt beide Seiten dieser Grenze: die Wetten interkantonal bei der Gespa, die Spielbankenspiele beim Bund. Wer beide Sparten aus einem Back-Office ausliefert, liefert in zwei getrennte Vollzugszuständigkeiten hinein, mit je eigenen Verfahren und je eigenen Ansprechstellen.
Die Nachbarmärkte sind anders gebaut. In Deutschland bündelt eine gemeinsame Behörde der Länder den Vollzug für die erlaubten Formen an einer Stelle. In Österreich sitzt die Zuständigkeit für Buchmacher bei den Bundesländern, die Aufteilung folgt dort also der Staatsebene, nicht der Spielform. Die schweizerische Aufteilung ist verfassungsrechtlich vorgezeichnet und ordnet Wetten und Spielbanken von vornherein verschiedenen Instanzen zu.
Warum jede Online-Wette ein Grossspiel ist
Ob eine Sportwette in den Grossspiel- oder in den Kleinspielbereich fällt, entscheidet darüber, welches Verfahren überhaupt greift. Die Gespa formuliert die Abgrenzung als Aufzählung von Durchführungsarten. Grossspiele sind demnach „Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele, die je automatisiert oder interkantonal oder online durchgeführt werden“. Kleinspiele sind „Lotterien, Sportwetten und Pokerturniere, die je weder automatisiert noch interkantonal noch online durchgeführt werden (Kleinlotterien, lokale Sportwetten, kleine Pokerturniere)“.
Aufschlussreich ist, was in dieser Definition nicht vorkommt. Weder Umsatz noch Einsatzhöhe, weder Kundenzahl noch Marktanteil tauchen als Kriterium auf. Die drei Merkmale automatisiert, interkantonal und online stehen disjunktiv, eines genügt für die Einordnung. Eine online angebotene Sportwette ist damit ein Grossspiel, unabhängig davon, wie viele Personen sie tatsächlich nutzen.
Für die Software folgt daraus eine Bedingung, die sich technisch kaum umgehen lässt. Ein digitaler Wettkanal ist seiner Natur nach automatisiert und online, in der Regel zusätzlich interkantonal. Ein Pilotbetrieb, eine zeitlich begrenzte Testphase, ein Angebot für einen einzelnen Kanton: Alle drei landen im selben Regime wie das Vollangebot. Der Kleinspielbereich, in dem lokale Sportwetten ausdrücklich vorgesehen sind, steht einem Online-Produkt strukturell nicht offen, weil bereits das Merkmal „online“ die Einordnung allein trägt.
Das unterscheidet die schweizerische Systematik von Modellen, die nach Grösse staffeln. Wo andere Rechtsordnungen kleinere Anbieter über Schwellenwerte, Umsatzgrenzen oder vereinfachte Verfahren entlasten, knüpft die Abgrenzung hier an die Art der Durchführung an. Ein Plattformanbieter kann seinen Kunden deshalb keinen abgestuften Einstieg in Aussicht stellen, denn es gibt keine kleine Variante desselben Produkts.
Zwei Bewilligungen, und die Spiele werden einzeln qualifiziert
Wer in der Schweiz Grossspiele durchführen will, braucht nicht eine Erlaubnis, sondern zwei ineinandergreifende. Die Gespa beschreibt den Zugang so: „Wer in der Schweiz ein Grossspiel anbieten will, braucht eine sogenannte Veranstalterbewilligung sowie Spielbewilligungen für die angebotenen Grossspiele“. Für die Durchführung selbst hält dieselbe Seite fest: „Für die Durchführung von Grossspielen braucht es eine Bewilligung der interkantonalen Behörde.“
Die beiden Bewilligungen stehen nicht nebeneinander, sie sind gestaffelt. Die Spielbewilligung setzt die Veranstalterbewilligung voraus; die Behörde schreibt, sie könne erteilt werden, „wenn der Gesuchsteller über die notwendige Veranstalterbewilligung verfügt“. Als Grundlage für die Voraussetzungen der Veranstalterbewilligung nennt die Gespa auf derselben Seite „Art. 22 f. BGS“ sowie „Art. 24 ff.“ der Geldspielverordnung.
- Veranstalterbewilligung
- Betrifft die Veranstalterin. Voraussetzungen laut Gespa in Art. 22 f. BGS genannt und in der Verordnung präzisiert.
- Spielbewilligung
- Betrifft das einzelne angebotene Grossspiel. Setzt eine bestehende Veranstalterbewilligung voraus.
- Prüfgegenstand
- Laut Gespa insbesondere, ob das Spiel alle Merkmale eines Grossspiels aufweist.
- Zuständigkeit
- Interkantonale Behörde für Grossspiele, ESBK für die Spielbanken.
Der zweite Schritt ist der für einen Plattformanbieter folgenreiche. Im Bewilligungsverfahren wird laut Gespa „insbesondere geprüft, ob das Spiel alle Merkmale eines Grossspiels (konkret: einer Lotterie, einer Sportwette oder eines Geschicklichkeitsspiels, welche/s automatisiert, interkantonal oder online durchgeführt wird) aufweist“. Gegenstand des Verfahrens ist damit das Spiel und nicht allein das Unternehmen dahinter.
Ein Sportsbook-Katalog ist unter dieser Systematik keine rein kommerzielle Vereinbarung zwischen Zulieferer und Veranstalterin. Was ein Plattformanbieter ausliefert, muss auf Veranstalterseite als einzelnes Spiel durch ein behördliches Verfahren gehen. Marktumfang, Wettarten und neue Produkte, die ein Anbieter wie Altenar konfigurierbar hält, treffen damit auf eine Instanz, die nicht die Betreiberin ist. Ein Bet Builder, der vier Ereignisse derselben Partie zu einem Markt verbindet, ist aus Verfahrenssicht nicht ohne Weiteres dieselbe Sache wie eine Einzelwette auf eines dieser Ereignisse.
Das Verfahren richtet sich damit auf zwei Gegenstände, die Veranstalterin und das Spiel. Für einen Zulieferer verschiebt sich der Punkt, an dem sein Katalog auf Regulierung trifft, von der Vertragsverhandlung in ein Bewilligungsdossier, das er nicht selbst einreicht und über das er nicht selbst entscheidet.
Was die Spielbewilligung inhaltlich prüft
Die Voraussetzungen der Spielbewilligung beschreibt die Gespa nicht nur formal. Sie betreffen nach deren Darstellung „insbesondere die sichere Spieldurchführung des Spiels und das Vorhandensein von angemessenen Massnahmen zum Schutz der Spieler vor exzessivem Geldspiel“. Als Grundlage verweist die Behörde dabei auf „Art. 24 ff. BGS und Art. 28 ff. VGS“. Beide Punkte liegen technisch genau dort, wo ein Plattformanbieter arbeitet: in der Abwicklung der Wette und in den Schutzmechanismen des Spielerkontos.
Der Aufwand des Verfahrens ist nicht pauschal bemessen. Die Gespa hält fest, die Qualifikation sei „je nach Spiel und Spielkategorie im Einzelfall unterschiedlich aufwändig“. Aufwändiger fällt sie nach ihrer Darstellung bei Geschicklichkeitsspielen aus, weil dort zu prüfen ist, ob der Spielgewinn „ganz oder überwiegend von der Geschicklichkeit der Spieler abhängt“. Eine Sportwette wirft diese Frage nicht auf, die Prüftiefe kann jedoch auch innerhalb einer Spielkategorie variieren.
Die Prüfmethode bleibt nicht auf eingereichte Unterlagen beschränkt. Um zu beurteilen, ob ein Spiel alle Spielmerkmale aufweist, kann die Behörde laut derselben Seite „geeignete statistische Testverfahren durchführen lassen“. Ein Wettmarkt wird damit nicht allein anhand seiner Beschreibung eingeordnet, sondern gegebenenfalls anhand dessen, was er im Betrieb messbar tut.
Ein Teil der Nachweislast rückt damit in die Software. Soll ein Bet Builder oder ein Cash-Out-Mechanismus behördlich qualifiziert werden, braucht die Veranstalterin belastbare Angaben zur Quotenbildung und zum Verhalten in Grenzfällen, und diese Angaben liegen beim Anbieter der Technik. Als Ziel der Aufsicht formuliert die Gespa, die Bevölkerung solle „auf sichere und sozialverträgliche Art und Weise“ an Lotteriespielen, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen teilnehmen können. Die Prüfung der einzelnen Spiele ist das Instrument, mit dem dieser Anspruch am konkreten Produkt ansetzt.
Ein Markt mit zwei zugelassenen Veranstalterinnen
Die Frage, wie viele Betreiber in der Schweiz überhaupt als Kunden für ein Online-Sportsbook in Betracht kommen, hat eine kurze Antwort. Die Gespa schreibt: „In der Schweiz dürfen nur die Swisslos und die Loterie Romande im Internet Lotterien und Sportwetten durchführen.“ Der Satz danach zieht die Konsequenz: „Alle anderen Angebote sind illegal. Die Gespa lässt deren Zugang zum Schweizer Markt durch die Internet Service Provider sperren.“
Zwei Landesgesellschaften, regional aufgeteilt zwischen Deutschschweiz und Romandie, bilden damit den zugelassenen Kreis. Für einen Plattformanbieter ist das eine grundlegend andere Ausgangslage als ein Lizenzmarkt mit offener Bewerberzahl. Der adressierbare Kundenkreis für ein Online-Wettprodukt besteht nicht aus einem Feld konkurrierender Buchmacher, sondern aus zwei Institutionen, die beide bereits im Markt stehen und beide über bestehende Technik verfügen. Ein Vertriebsgespräch dort ist ein Ersatz- oder Erweiterungsgespräch und kein Markteintrittsgespräch.
Die Werbebeschränkung greift zusätzlich weit. Die Gespa hält fest: „Zu beachten ist, dass auch die Bewerbung nicht autorisierter Lotterie- und Sportwettangebote verboten ist.“ Und sie präzisiert, was darunter fällt: „Darunter wird insbesondere auch die Platzierung von Links verstanden, welche auf Websites mit unbewilligten Lotterie- oder Wettspielen verweisen.“ Die Beschränkung erfasst damit neben den Anbietern auch Dritte, die auf solche Angebote verweisen.
Der Unterschied zu den Nachbarmärkten ist struktureller Art. Deutschland führt ein Erlaubnisregime, dessen Zahl zugelassener Veranstalter nicht von vornherein begrenzt ist. Österreich verbindet ein Monopol im Glücksspielbereich mit privaten Buchmachern, die auf Landesebene bewilligt werden. Für Online-Sportwetten kennt die Schweiz keine dieser beiden Formen, sondern zwei namentlich zugelassene Veranstalterinnen. Eine Aussage über die Rechtslage einzelner Anbieter in anderen Staaten folgt daraus nicht; die Aufzählung betrifft ausschliesslich die Frage, wer im Inland online anbieten darf.
Was diese Marktform für einen Zulieferer bedeutet
Wie ein Plattformanbieter zu einer solchen Marktform passt, lässt sich an seiner eigenen dokumentierten Entwicklung ablesen. Altenar veröffentlicht auf der Unternehmensseite eine datierte Chronologie, deren Angaben das Unternehmen selbst verantwortet und die entsprechend zu lesen sind. Für 2020 nennt sie den Start der zweiten Generation der Sportsbook-Plattform. Für 2022 verzeichnet sie neue Standorte unter anderem auf der Isle of Man und in Thessaloniki, für 2024 Niederlassungen in Brasilien und Uruguay. Der Statistikblock derselben Seite führt sechs Standorte.
Diese Expansion führt in Rechtsordnungen mit einer Mehrzahl gleichzeitig lizenzierter Betreiber; der Schwerpunkt der jüngeren Jahre liegt in Lateinamerika. Auch die ausgewiesenen Auszeichnungen folgen dieser Geografie: Die Unternehmensseite nennt nach eigenen Angaben unter anderem den Titel „Best sportsbook supplier of the year“ bei den SBC Awards Latinoamerica 2026.
Ein Vertriebsmodell, das auf einer wachsenden Zahl konkurrierender Lizenznehmer aufsetzt, findet in der Schweiz keine Entsprechung. Wo ein Markt zwei zugelassene Veranstalterinnen kennt, entfällt die Mechanik, über die ein Zulieferer in offenen Märkten wächst, nämlich mehrere Neukunden pro Jahr innerhalb derselben Rechtsordnung. Über die technische Eignung sagt das nichts; es beschreibt die Marktform. Eine Plattform kann fachlich passen und kaufmännisch dennoch kaum eine Rolle spielen, wenn es nur zwei mögliche Gegenparteien gibt.
Die drei Bezugsmodelle vom Beginn dieser Seite bekommen unter dieser Bedingung ein anderes Gewicht. Das White-Label lebt davon, dass eine Betreiberin ohne eigene Erlaubnis rasch starten kann. Im schweizerischen Online-Wettbereich gibt es diese Konstellation nicht, weil die Bewilligung bei den beiden Veranstalterinnen liegt und die Spielbewilligung ohnehin an ihnen hängt. Es bleiben Turnkey und API, also Fälle, in denen die Bewilligungsinhaberin die Technik einkauft und die Verantwortung behält. Für einen Zulieferer verschiebt sich die Rolle damit von der Lizenzgeberin zur Dienstleisterin.
Häufige Fragen zu Altenar
Was ist der Unterschied zwischen White-Label und Turnkey bei Altenar?
Beim White-Label läuft der Betrieb unter Altenars Lizenz, was den Start beschleunigt und laufend eine Umsatzbeteiligung kostet. Turnkey verlangt eine eigene Lizenz und gibt dem Betreiber mehr Kontrolle über Technik und Auftritt.
Ist Altenar ein Schweizer Unternehmen?
Nein. Altenar ist ein international tätiger Software-Anbieter mit europäischem Schwerpunkt und tritt gegenüber Wettkunden nie selbst auf. Eine schweizerische Bewilligung für Grossspiele wäre ohnehin der Veranstalterin zuzuordnen, nicht der Plattform dahinter.
Übernimmt Altenar das Risikomanagement?
Ja, über einen Managed-Risk-Service. Der Betreiber setzt Limits und Marktumfang, das laufende Trading erledigt der Anbieter. Für Häuser ohne eigene Trading-Abteilung ist genau das der Kaufgrund.
Wofür ist die API-Variante gedacht?
Für Betreiber mit eigener Entwicklungsabteilung, die nur Quoten, Märkte und Wettabwicklung beziehen. Die Oberfläche entsteht dann im Haus, samt Aufwand und Verantwortung dafür.
Welche Datenquellen stehen hinter den Live-Quoten?
Nach Angaben des Anbieters Premium-Feeds offizieller Rechteinhaber. Kurze Datenwege beschleunigen die Quotenanpassung im laufenden Spiel, zur Höhe des Aufschlags sagen sie nichts aus.
Was kostet eine Altenar-Plattform?
Preise nennt der Anbieter öffentlich nicht. Beim White-Label ist eine Umsatzbeteiligung üblich, bei Turnkey und API fallen Lizenz- und Integrationskosten zuzüglich der eigenen Bewilligungs- oder Lizenzgebühren an.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten?
Online angebotene Sportwetten gelten als Grossspiele, und dafür braucht es laut Gespa eine Veranstalterbewilligung sowie Spielbewilligungen der interkantonalen Behörde. Online anbieten dürfen nach deren Angaben nur Swisslos und die Loterie Romande; den Zugang zu nicht autorisierten Angeboten lässt die Gespa durch die Internet Service Provider sperren.
Nutzt ein Schweizer Anbieter die Plattform von Altenar?
Eine belegte Zuordnung liegt nicht vor. Die Software-Tabelle dieser Seite nimmt ausschliesslich öffentlich dokumentierte Paarungen auf, und Altenar ist in keiner davon vertreten.