sportwettensoftware.com

Altenar: wie das White-Label- und Turnkey-Angebot aufgebaut ist

Altenar arbeitet als Zulieferer im Hintergrund: Der Anbieter stellt Betreibern die komplette Wett-Plattform und übernimmt auf Wunsch auch das Trading. Drei Bezugswege stehen zur Auswahl, und sie unterscheiden sich vor allem darin, wer am Ende die Lizenz hält.

Modell: White-Label / Turnkey / API. Der Anbieter ist seit 2011 am Markt und gibt an, dass seine Plattform in mehr als 30 regulierten Märkten im Einsatz ist. Das Angebot ist zweigleisig angelegt, online und im Wettbüro.

Die drei Bezugsmodelle

Altenar sortiert die Betreiber-Entscheidung nach drei Wegen. Beim White-Label läuft der Betrieb unter der Lizenz des Anbieters, Lizenz- und Zahlungsabwicklung liegen dort, und der Betreiber kümmert sich um die Marke. Das Turnkey-Paket verlangt eine eigene Bewilligung, wobei Altenar bei der Beantragung unterstützt, und verschiebt die Kontrolle zurück zum Betreiber. Die API richtet sich an jene, die ihre Oberfläche ohnehin selbst entwickeln.

Welches Modell dahinter läuft, erfährt der Wettende nie, spüren kann er es trotzdem. Eine Umsatzbeteiligung wird jeden Monat fällig, eine Lizenz einmalig plus Verlängerung. Ein Betreiber mit laufender prozentualer Abgabe muss diesen Anteil irgendwo hereinholen, und der bequemste Ort dafür ist der Aufschlag in der Quote.

Was die Plattform technisch mitbringt

Die Plattform lässt sich an vorhandene PAM- und Frontend-Systeme anbinden und liefert Live-Quoten, schnelle Märkte und einen Bet Builder. Marktumfang, Oberfläche und Limits sind konfigurierbar, Bonus- und Promotion-Werkzeuge gehören dazu. Die Daten stammen nach Angaben des Anbieters aus Premium-Feeds offizieller Rechteinhaber. Auf der Gaming-Seite führt Altenar Casino-Produkte sowie Werkzeuge für das Player Account Management an.

Beim Bet Builder lohnt ein zweiter Blick, weil dort die Preisbildung am meisten arbeiten muss. Vier Ereignisse aus einem einzigen Spiel hängen statistisch zusammen: Fällt in einer Partie viel, steigt auch die Chance, dass ein bestimmter Angreifer trifft. Die Plattform muss diese Kopplung rechnen und legt auf das Ergebnis in der Regel einen Sicherheitsaufschlag. Konkrete Werte nennt Altenar dazu nicht. Rechne es einmal selbst nach: Trage dieselben vier Ereignisse als Bet Builder und, wo möglich, als getrennte Wetten ein und stelle die beiden Gesamtquoten nebeneinander. Was fehlt, ist dein Aufpreis für den Komfort.

Wettterminals und Filialgeschäft

Neben dem Online-Betrieb bietet Altenar eine Retail-Schiene an: Touchscreen-Terminals, Selbstbedienungs-Kioske und klassische Schalter, alle über dasselbe Back-Office verwaltet und an den bestehenden Sportsbook-Stack angebunden. Diese Kopplung von Filiale und Website in einer Verwaltung stellt der Anbieter als eigenes Unterscheidungsmerkmal heraus.

Prüfbar ist das an einer Kleinigkeit: Ein am Terminal ausgedruckter Wettschein taucht im Online-Konto desselben Anbieters auf, lässt sich dort verfolgen und je nach Einstellung vorzeitig verkaufen. Bleibt der Zettel im Online-Konto unsichtbar, laufen Wettbüro und Website auf getrennten Systemen.

Getrennte Systeme heißt getrennte Guthaben.

Was das für den österreichischen Markt heißt

In Branchenübersichten des Jahres 2026 steht Altenar üblicherweise in einer Reihe mit SOFTSWISS, Kambi, EveryMatrix, OpenBet und BetConstruct. Rezensenten notieren regelmäßig eine Einschränkung: Die Verantwortungs- und Compliance-Module sind auf europäische Anforderungen zugeschnitten, dort sitzt auch der überwiegende Teil der Kundschaft.

Für Österreich ist dabei eine Besonderheit wichtig. Sportwetten fallen hier nicht unter das Glücksspielgesetz des Bundes, das Lotterien und Spielbanken erfasst, sondern in die Zuständigkeit der Bundesländer und ihrer Wettengesetze. Diese Landesgesetze regeln auch Wettterminals und die Bewilligung von Wettbüros. Eine Plattform kann also in ganz Österreich dieselbe sein, während die Bewilligung dahinter je Bundesland gilt und dort geprüft werden muss.

Hinweise auf eine Altenar-Plattform im Angebot

Weil Altenar White-Label-, Turnkey- und API-Kunden zugleich bedient, fällt das Erscheinungsbild weniger einheitlich aus als bei einem reinen Turnkey-Haus. Wiederkehrende Merkmale sind tief eingebundene Live-Quoten aus offiziellen Daten-Feeds, ein prominent platzierter Bet Builder und, bei stationären Anbietern, Terminals, die mit dem Online-Konto verzahnt sind. Aufgenommen wird eine Zuordnung dieser Seite dennoch nur dann, wenn sie belegt ist.

Ein zweiter Hinweis liegt im Kleingedruckten. Nennen die Wettbedingungen bei Quotenfehlern, Marktabbrüchen oder nachträglich gestrichenen Wetten einen externen Trading-Dienstleister, dann arbeitet der Betreiber mit ausgelagertem Risikomanagement. Der Name des Zulieferers steht dort selten, die Verantwortungsverschiebung dafür regelmäßig.

Welche Aufsichtsbehörden Altenar führen und welche nicht

Altenar veröffentlicht auf einer eigenen Compliance-Seite, in welchen Rechtsordnungen der Anbieter als Zulieferer registriert ist. Aufgeführt sind unter anderem Schweden, Griechenland, Peru, Südafrika, Dänemark, die kanadische Provinz Alberta und Großbritannien. Sechs dieser sieben Einträge tragen eine Kennung, mit der sich der Eintrag bei der ausstellenden Stelle überprüfen lässt; für Alberta ist nur die Kategorie dokumentiert.

Die sieben Einträge zeigen zugleich, dass Zulieferer-Aufsicht kein einheitliches Instrument ist. Schweden erteilt eine Lizenz für Spielsoftware, Griechenland eine Herstellerlizenz, Dänemark registriert den Anbieter als Lieferanten von Spielen, Südafrika als nationalen Hersteller, Peru genehmigt die technische Plattform für den Fernvertrieb, und Alberta führt Altenar als kritischen Anbieter von Spielsystemen. Diese Bezeichnungen sind keine Synonyme. Sie beschreiben unterschiedliche Prüfgegenstände und damit unterschiedliche Aussagen über dasselbe Unternehmen.

Kein österreichischer und kein schweizerischer Eintrag steht darunter. Die Beobachtung ist auf zwei Seiten des Anbieters unabhängig nachvollziehbar: Weder in der Lizenzübersicht noch im Abschnitt zu den Zertifikaten, weder bei den genannten Prüflabors noch in der Fußzeile erscheint eine österreichische oder schweizerische Behörde. Der Anbieter beschreibt seine Abdeckung an dieser Stelle allgemein. Er halte Zulieferer-Lizenzen in führenden regulierten Märkten und unterhalte jene Zertifizierungen, die einzelne regulierte Märkte verlangen, im Einklang mit den dort geltenden technischen Standards und aufsichtsrechtlichen Erwartungen.

Aus dieser Lücke folgt weniger, als es zunächst aussieht. Ob ein Anbieter in einem Register erscheint, hängt zuerst davon ab, ob die betreffende Rechtsordnung für Plattformlieferanten überhaupt eine eigene Kategorie führt. Fehlt die Kategorie, fehlt auch der Eintrag, und zwar unabhängig davon, wie der Anbieter arbeitet. Für Österreich ist genau das der Fall.

Warum in Österreich kein Eintrag eines Plattformanbieters zu finden ist

Sportwetten sind in Österreich keine Bundesmaterie. Das Glücksspielgesetz des Bundes erfasst Lotterien und Spielbanken, die Wette auf ein sportliches Ereignis ist davon nicht umfasst. Zuständig sind die Bundesländer mit ihren Wettengesetzen. Auf der Betreiberseite ist diese Aufteilung weiter oben beschrieben. Für einen Plattformanbieter hat sie eine zweite, weniger offensichtliche Folge.

Es existiert keine bundesweite Stelle, die Software-Zulieferer eigenständig zulässt oder registriert. Wer einen Anbieter wie Altenar in einem österreichischen Register sucht, sucht deshalb nicht nach einem fehlenden Eintrag, sondern nach einem Registertyp, den es in Österreich nicht gibt. Die Bewilligung, die tatsächlich erteilt wird, richtet sich an den Buchmacher oder Wettunternehmer und im stationären Geschäft zusätzlich an den Standort.

Damit verschiebt sich die prüfbare Frage. Gegenstand einer österreichischen Bewilligung ist der Betrieb, der die Plattform einsetzt; die Software selbst durchläuft kein eigenes Verfahren. Dieselbe Software kann in allen neun Bundesländern identisch laufen, während die Erlaubnisse dahinter aus neun unterschiedlich formulierten Landesgesetzen stammen und je Land geprüft werden müssen. Ein Vergleich zweier Angebote auf Ebene der Software sagt über ihren Bewilligungsstatus deshalb nichts.

Besonders deutlich wird das bei den Wettterminals, die weiter oben als Teil des Altenar-Angebots beschrieben sind. Terminals sind in den Landesgesetzen ausdrücklich erfasst, samt Aufstellung, Standort und Bewilligung. Das Terminal ist damit reguliert, das System dahinter nicht eigenständig. Für eine Zuordnung auf dieser Seite heißt das: Ein österreichischer Anbieter lässt sich über seine Landesbewilligung belegen, die eingesetzte Plattform nur über den Betreiber selbst oder über eine veröffentlichte Angabe des Anbieters.

Die Nummern im Einzelnen: sieben Register, vier Gesellschaften

Die Kennungen und die dazugehörigen Lizenztypen im Überblick:

Schweden
Spelinspektionen, Lizenz für Spielsoftware 23Si1172
Griechenland
Hellenic Gaming Commission, Herstellerlizenz HGC-000128-MN
Dänemark
Spillemyndigheden, Lieferant von Spielen 24-448690 / WAB-80052-7020
Großbritannien
Gambling Commission, Wettannahme, Glücksspielsoftware und Casinospiele, Konto 53306
Südafrika
Western Cape Gambling and Racing Board, nationale Herstellerlizenz 10194515-003
Peru
MINCETUR, technische Plattform für Fernwetten PT0000008
Alberta
AGLC, kritischer Anbieter von Spielsystemen, keine Nummer veröffentlicht

Wichtiger als die Nummern ist die Frage, wer sie hält. Als Lizenznehmerinnen nennt der Anbieter vier verschiedene Gesellschaften: die Altenar Software Limited mit Sitz in Malta, gleichnamige Gesellschaften in Großbritannien und auf der Isle of Man sowie die Altenar Technologies Limited, ebenfalls auf der Isle of Man, die den britischen Registereintrag hält. Die Einträge verteilen sich also nicht auf ein Unternehmen, sondern auf eine Gruppe, deren Mitglieder je nach Rechtsordnung auftreten.

Für einen Betreiber ist das der entscheidende Punkt der Prüfung. Eine Kennung weist nach, dass ein bestimmtes Unternehmen bei einer bestimmten Aufsicht als Lieferant registriert ist. Sie weist nicht nach, dass die Gesellschaft, die den Liefervertrag unterzeichnet, dieselbe ist. Weicht die Vertragspartnerin vom Registereintrag ab, verliert der Eintrag für dieses Vertragsverhältnis seine Aussagekraft, ohne dass an der Nummer selbst etwas falsch wäre.

Nachvollziehen lässt sich das in zwei Schritten. Zuerst die Kennung bei der ausstellenden Aufsicht abfragen und den dort vermerkten Namen notieren. Dann diesen Namen mit der Gesellschaft vergleichen, die im Vertrag, in den Wettbedingungen oder im Impressum des Betreibers als Lieferantin auftritt. Stimmen beide überein, trägt der Eintrag. Stimmen sie nicht überein, verweist er auf die Gruppe und nicht auf den Einzelfall.

Ein Fall in diesem Datensatz lässt sich vollständig zusammensetzen. Für Peru führt Altenar nicht nur die Genehmigung der MINCETUR für eine technische Plattform im Fernvertrieb, sondern nennt in der eigenen Unternehmenschronik für 2022 auch einen dortigen Partner, den Wettanbieter ApuestaTotal. Genehmigung und benannter Betreiber liegen damit für dieselbe Rechtsordnung vor, beide aus veröffentlichten Angaben des Anbieters. Genau diesen Belegtyp verlangt die Software-Zuordnung dieser Seite: eine Erlaubnis, die die Tätigkeit des Zulieferers im betreffenden Land abdeckt, und einen namentlich genannten Betreiber, der die Plattform einsetzt.

Der Fall ist die Ausnahme, und daran lässt sich die übliche Beleglage ablesen. Als ersten regulierten Markt nennt der Anbieter für 2016 einen lizenzierten Buchmacher in Kolumbien, allerdings ohne Namen. Für die übrigen Rechtsordnungen der Liste oben stehen Erlaubnis und Kundschaft in getrennten Darstellungen: an einer Stelle eine Kennung, an anderer eine Jahresangabe, ohne eine Verbindung, die sich für den Einzelfall nachprüfen ließe. Eine Kennung belegt die Zulassung des Zulieferers und nicht seinen Einsatz bei einem bestimmten Haus.

Für Österreich fehlt bereits der erste Teil dieser Kette. Ein Zulieferer-Register gibt es nicht, und in der Zuordnungstabelle dieser Seite ist bislang kein österreichischer Buchmacher mit Altenar-Technik verzeichnet. Aufgenommen wird eine solche Paarung erst, wenn eine Quelle beide Seiten benennt, etwa die Wettbedingungen des Betreibers, eine Mitteilung des Anbieters oder eine Auskunft der zuständigen Landesbehörde. Bis dahin bleibt die Frage nach der eingesetzten Software offen, und sie wird hier als offen ausgewiesen.

Was die Zertifikate abdecken und was nicht

Neben den Aufsichtsnummern führt Altenar zwei Prüfnachweise, die häufig in einem Atemzug genannt werden, obwohl ihre Gegenstände auseinanderliegen.

Der erste ist eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001:2022 mit der Zertifikatsnummer 239970, die der Anbieter nach eigenen Angaben 2025 erneuert hat. Diese Norm betrifft ein Managementsystem für Informationssicherheit, also Zuständigkeiten, Risikobewertung, Zugriffsregeln, Dokumentation und deren regelmäßige Auditierung. Über Quotenbildung, über die Richtigkeit einer Abrechnung oder über das Verhalten der Plattform im Live-Betrieb sagt sie nichts. Ihr Gegenstand ist die Organisation, nicht die Wettmechanik.

Der zweite Nachweis liegt näher am Produkt. Altenar nennt einen Bericht nach GLI-33 in der Version 1.1, dem Standard für Event Wagering Systems, unter der Nummer SY-558-AT3-25-01-558. Geprüft wird dort das Wettsystem selbst, also Marktverwaltung, Wettannahme, Abrechnung und Protokollierung. Als Prüflabore nennt der Anbieter GLI und BMM.

Die Unterscheidung ist für eine Zuordnung brauchbar, weil sich beide Nachweise unterschiedlich hinterfragen lassen. Ein Managementzertifikat gilt für ein Unternehmen und eine Laufzeit, ein Systembericht für eine geprüfte Version eines Produkts. Bei der ISO-Zertifizierung ist deshalb nach Geltungsbereich und Ablaufdatum zu fragen, beim GLI-33-Bericht danach, welche Version geprüft wurde und ob die eingesetzte Installation dieser Version entspricht. Beide Angaben bleiben Selbstauskünfte, solange sie nicht beim Prüflabor oder bei der Zertifizierungsstelle gegengeprüft sind.

Wie belastbar die eigenen Zahlen sind

Für die Größe des Unternehmens veröffentlicht Altenar zwei Darstellungen, die sich nicht zur Deckung bringen lassen. Die zeitliche Übersicht nennt für das Jahresende 2016 rund 40 Beschäftigte, für 2019 86, für 2021 230 und für 2023 330. Für 2024 heißt es dort, die Belegschaft sei auf über 800 Personen gewachsen. Der Kennzahlenblock derselben Website führt gleichzeitig eine Zahl von über 700 Beschäftigten.

Drei Werte stehen damit für einen kurzen Zeitraum nebeneinander: 330 zum Ende 2023, mehr als 800 für 2024 und über 700 als laufende Angabe. Ein Zuwachs von 330 auf über 800 innerhalb eines Jahres ist möglich, etwa durch eine Übernahme oder durch eine geänderte Zählweise, die Auftragnehmer einbezieht. Die Seite nennt keinen dieser Gründe, und sie löst die Differenz zu ihrer eigenen Kennzahl nicht auf.

Daraus folgt keine Aussage über den Anbieter, sondern eine über die Quelle. Für Marktanteile, Kundenzahlen und Belegschaftsgrößen ist die Selbstauskunft häufig die einzige verfügbare Grundlage, und sie ist an unterschiedlichen Stellen einer Website unterschiedlich alt. Auf dieser Seite werden solche Zahlen deshalb nur mit Datum und Herkunft geführt oder gar nicht. Ebenso behandelt wird die Selbstbeschreibung, ausschließlich im B2B-Geschäft tätig zu sein: eine Angabe des Unternehmens, kein Befund.

Nachprüfbar bleibt die Reihe selbst. Wird die Angabe zu einem späteren Zeitpunkt erneut abgerufen, zeigt sich, ob die Kennzahl fortgeschrieben wurde und ob die zeitliche Übersicht dann noch dieselben Werte für 2023 und 2024 nennt. Ändert sich ein Wert für ein abgeschlossenes Jahr rückwirkend, ist das an der Quelle ablesbar.

Häufige Fragen zu Altenar

Was ist der Unterschied zwischen White-Label und Turnkey bei Altenar?

White-Label bedeutet Betrieb unter Altenars Lizenz: schnell startklar, dafür mit laufender Umsatzbeteiligung. Turnkey setzt eine eigene Bewilligung voraus und gibt dem Betreiber mehr Zugriff auf Technik und Markenauftritt.

Seit wann ist Altenar am Markt?

Seit 2011, nach eigenen Angaben. Heute nennt der Anbieter den Einsatz seiner Plattform in mehr als 30 regulierten Märkten.

Übernimmt Altenar das Risikomanagement?

Ja, als Managed-Risk-Service. Der Betreiber gibt Limits und Marktumfang vor, das Trading selbst läuft beim Anbieter. Für Häuser ohne eigenes Trading-Team ist das der eigentliche Grund für die Entscheidung.

Wofür ist die API-Variante gedacht?

Für Betreiber mit eigener Entwicklung, die nur Quoten, Märkte und Wettabwicklung zukaufen. Die Oberfläche bleibt dann vollständig in eigener Hand, der Aufwand ebenso.

Woher kommen die Live-Daten für die Quoten?

Aus Premium-Feeds offizieller Rechteinhaber, so der Anbieter. Kurze Datenwege verkürzen die Reaktionszeit im Live-Markt, über die Höhe des Aufschlags sagen sie nichts.

Was kostet eine Altenar-Plattform?

Preislisten veröffentlicht der Anbieter nicht. Üblich ist eine Umsatzbeteiligung beim White-Label, während Turnkey und API über Lizenz- und Integrationskosten sowie die eigenen Bewilligungsgebühren des Betreibers laufen.

Wer erteilt in Österreich die Wettbewilligung?

Die Bundesländer. Sportwetten sind in Österreich Landessache und in den jeweiligen Wettengesetzen geregelt, nicht im Glücksspielgesetz des Bundes. Auch Wettterminals und Wettbüros werden dort erfasst.

Arbeitet ein österreichischer Buchmacher mit Altenar?

Dazu liegt keine belegte Zuordnung vor. Die Software-Tabelle dieser Seite führt ausschließlich öffentlich dokumentierte Paarungen, und Altenar erscheint in keiner davon.

← Zurück zur Plattform-Übersicht